Fenarrio® 5-Jahres-Unfall-Austauschprogramm

Kunden, die einen Fenarrio®-Kindersitz bereits vor Einführung dieses Programms gekauft haben, können ebenfalls von den Leistungen dieses Programms profitieren.

Gültig ab: 09/07/2026

Das Fenarrio® 5-Jahres-Unfall-Austauschprogramm (im Folgenden „Programm“) bietet berechtigten Erstkäufern zusätzlichen Schutz, wenn ein berechtigter Fenarrio-Kindersitz innerhalb des Programmzeitraums in einen qualifizierten Verkehrsunfall verwickelt wird.

Das Programm ist eine freiwillige kommerzielle Zusatzleistung von Fenarrio. Es berührt nicht die gesetzlichen Verbraucherrechte, gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder sonstigen zwingenden Rechte, die nach dem Recht des Landes des Kaufs gelten.


1. Leistungsumfang

Unter diesen Teilnahmebedingungen bietet Fenarrio bei einem qualifizierten Verkehrsunfall innerhalb des fünfjährigen Programmzeitraums einmalig einen kostenlosen Ersatz des betroffenen Fenarrio-Kindersitzes an.

Es gilt:

Ein Unfall, der die für dieses Programm geltenden Voraussetzungen erfüllt. Ein kostenloser Ersatz. Fünf Jahre gültig.


2. Teilnahmevoraussetzungen

Alle folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Der Kindersitz muss ein Originalprodukt von Fenarrio sein und über Fenarrio oder einen autorisierten Vertriebskanal erworben worden sein.

  2. Der Antragsteller muss der Erstkäufer sein und einen gültigen Kaufnachweis vorlegen können.

  3. Der Kindersitz muss über eine echte, gültige und überprüfbare Seriennummer verfügen.

  4. Der Unfall muss innerhalb von fünf Jahren ab dem ursprünglichen Kaufdatum erfolgt sein.

  5. Der Kindersitz muss zum Zeitpunkt des Unfalls im am Unfall beteiligten Fahrzeug installiert gewesen sein.

  6. Es muss sich um einen tatsächlichen und unbeabsichtigten Verkehrsunfall handeln.

  7. Der Antragsteller muss die von Fenarrio angemessen verlangten Nachweise und Informationen vorlegen.

  8. Der betroffene Kindersitz muss gemäß den Anweisungen von Fenarrio zurückgesendet oder dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.


3. Qualifizierter Verkehrsunfall

Das Programm gilt ausschließlich für tatsächliche Verkehrsunfälle und Kollisionen.

Das Kind muss sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Kindersitz befunden haben, sofern der Kindersitz zum Unfallzeitpunkt im Unfallfahrzeug installiert war.

Fenarrio prüft, ob der Kindersitz möglicherweise Aufprallkräften ausgesetzt war, die seine strukturelle Integrität oder Sicherheitsleistung beeinträchtigen könnten.


4. Erforderliche Nachweise

Fenarrio kann je nach Umständen folgende Unterlagen verlangen:

  • Kaufnachweis, z. B. Bestellbestätigung, Rechnung oder Quittung;

  • Seriennummer und Foto des Produktetiketts;

  • Fotos des Kindersitzes nach dem Unfall;

  • Fotos des im Fahrzeug installierten Kindersitzes;

  • Fotos des Fahrzeugs und der beschädigten Bereiche;

  • Foto des amtlichen Kennzeichens;

  • Polizeibericht oder sonstiger offizieller Unfallbericht, sofern zutreffend;

  • Versicherungsunterlagen oder Schadensnummer, sofern zutreffend;

  • Reparatur- oder Schadensbewertung des Fahrzeugs, sofern zutreffend;

  • Weitere angemessene Informationen zur Überprüfung des Unfalls und der Produktidentität.

Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, dass alle eingereichten Angaben und Unterlagen wahrheitsgemäß, vollständig und korrekt sind.


5. Antragsfrist

Der Antrag sollte so schnell wie möglich und grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Unfall eingereicht werden.

Wenn der Antragsteller aufgrund der Versicherungsbearbeitung, medizinischer Gründe oder anderer angemessener Umstände nicht innerhalb dieser Frist einen Antrag stellen kann, kann Fenarrio verspätete Anträge im Einzelfall prüfen.


6. Versicherungsleistungen

Das Programm ist nicht dafür bestimmt, denselben Schaden mehrfach zu ersetzen.

Wenn der Unfall von einer Kfz-Versicherung, einer Haftpflichtversicherung oder einer anderen Versicherung erfasst sein könnte, sollte der Antragsteller den Schaden am Kindersitz zunächst dem zuständigen Versicherer melden und das Ergebnis der Versicherungsbearbeitung bei der Antragstellung gegenüber Fenarrio offenlegen.

Wenn der Antragsteller angibt, keine Versicherungsleistung erhalten zu haben, kann Fenarrio geeignete Nachweise verlangen, darunter:

  • eine schriftliche Ablehnung des Versicherers, aus der hervorgeht, dass der Kindersitz nicht versichert ist;

  • eine Schadenabrechnung, Versicherungsentscheidung oder Abschlussmitteilung des Versicherers, aus der hervorgeht, dass für den Kindersitz keine Leistung gezahlt wurde;

  • eine schriftliche Bestätigung des Versicherers, dass keine Erstattung für den Kindersitz erfolgt ist;

  • oder andere offizielle Versicherungsunterlagen, die angemessen belegen, dass keine Versicherungsleistung für den Kindersitz erbracht wurde.

Eine alleinige Erklärung des Verbrauchers, dass „die Versicherung nicht gezahlt hat“, reicht grundsätzlich nicht als alleiniger Nachweis aus.

Hat der Antragsteller von einer Versicherung, der unfallverursachenden Partei oder einem sonstigen Dritten eine vollständige Erstattung für den Verlust desselben Kindersitzes erhalten, besteht für diesen Schaden kein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatz im Rahmen dieses Programms.

Bei einer nur teilweisen Erstattung kann Fenarrio nach Prüfung der jeweiligen Umstände, der erhaltenen Erstattung und der relevanten Unfalldokumente entscheiden, ob ein Ersatz oder eine andere Unterstützung gewährt wird.


7. Rückgabe und Vernichtung des Unfallprodukts

Nach Genehmigung eines Ersatzes darf der betroffene Kindersitz nicht weiter verwendet werden.

Fenarrio kann verlangen, dass der Antragsteller:

  • den betroffenen Kindersitz an Fenarrio zurücksendet; oder

  • ihn gemäß den Anweisungen von Fenarrio dauerhaft zerstört oder unbrauchbar macht.

Der Unfallkindersitz darf nicht verkauft, übertragen, verschenkt, für eine weitere Nutzung repariert oder anderweitig wieder in Umlauf gebracht werden.

Fenarrio kann den Versand des Ersatzprodukts zurückhalten, bis der beschädigte Kindersitz zurückerhalten oder ein ausreichender Nachweis über seine dauerhafte Vernichtung vorgelegt wurde.


8. Ersatzprodukt

Nach Genehmigung des Antrags stellt Fenarrio:

  • dasselbe Modell zur Verfügung, sofern dieses angemessen verfügbar ist; oder

  • falls das ursprüngliche Modell eingestellt, nicht verfügbar oder nicht mehr angemessen lieferbar ist, einen Fenarrio-Kindersitz mit gleichwertigem oder höherem Wert.

Eine Barauszahlung oder Rückerstattung anstelle des Ersatzprodukts ist nicht vorgesehen.


9. Ersatzhäufigkeit

Jedes berechtigte Originalprodukt kann während des fünfjährigen Programmzeitraums nur einmal im Rahmen dieses Programms ersetzt werden.

Nach erfolgtem Ersatz gilt die Unfallersatzleistung für dieses Originalprodukt als vollständig in Anspruch genommen.

Das Ersatzprodukt begründet keinen neuen Anspruch auf einen weiteren Unfallersatz.


10. Ausschlüsse

Das Programm gilt nicht für:

  • normalen Verschleiß;

  • Alterung oder natürliche Abnutzung;

  • Schäden, die nicht durch einen Verkehrsunfall verursacht wurden;

  • Verlust oder Diebstahl;

  • Schäden durch Feuer, Überschwemmung, Naturkatastrophen oder andere Ereignisse ohne Fahrzeugkollision;

  • Schäden durch Transport, Handhabung oder Lagerung;

  • unsachgemäße Installation oder eine Verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung;

  • nicht autorisierte Demontage, Veränderung oder bauliche Modifikation;

  • Schäden durch nicht autorisiertes Zubehör oder Bauteile;

  • vorsätzlich verursachte oder fingierte Unfälle;

  • betrügerische, falsche oder irreführende Angaben;

  • Fälle, in denen der Unfall oder das Produkt nicht angemessen verifiziert werden kann;

  • Unfälle, die außerhalb des fünfjährigen Programmzeitraums erfolgt sind.

Nicht vom Programm umfasst sind grundsätzlich Zubehörteile, persönliche Gegenstände oder andere Produkte, die bei demselben Unfall beschädigt wurden, sofern Fenarrio dies nicht ausdrücklich anders bestätigt.


11. Betrug und Mehrfachanträge

Fenarrio kann einen Antrag ablehnen, wenn die eingereichten Angaben, Unterlagen, Fotos oder Umstände falsch, wesentlich unvollständig, widersprüchlich, manipuliert, betrügerisch oder anderweitig nicht zuverlässig sind.

Dies gilt insbesondere für:

  • vorsätzlich verursachte oder fingierte Unfälle;

  • Fotos eines anderen Fahrzeugs oder Unfalls;

  • die Vorlage eines beschädigten Produkts ohne Zusammenhang mit dem Unfall;

  • veränderte oder gefälschte Unterlagen;

  • Mehrfachanträge für denselben Unfall;

  • die falsche Angabe, dass der Kindersitz im Unfallfahrzeug installiert war;

  • das Verschweigen von Versicherungs- oder Drittleistungen.

Bei nachgewiesenem Betrug oder vorsätzlicher Täuschung kann Fenarrio den Antragsteller dauerhaft vom Programm ausschließen.

Soweit gesetzlich zulässig, kann Fenarrio außerdem die Erstattung angemessener Kosten verlangen, die durch einen betrügerischen Antrag entstanden sind.


12. Übertragung des Produkts

Das Programm gilt ausschließlich für den Erstkäufer und geht bei einem Verkauf, einer Übertragung, Schenkung oder sonstigen dauerhaften Überlassung des Produkts nicht automatisch auf eine andere Person über.

Käufer von gebrauchten Produkten sind nicht zur Teilnahme am Programm berechtigt.


13. Prüfung des Antrags

Fenarrio kann den Kauf, die Produktidentität, die Unfallumstände und eine etwaige Versicherungsleistung angemessen überprüfen, bevor ein Antrag genehmigt wird.

Sind die vorgelegten Informationen nicht ausreichend, kann Fenarrio zusätzliche angemessene Nachweise verlangen.

Die Einreichung eines Antrags stellt keine Garantie für eine Genehmigung dar.


14. Änderungen des Programms

Fenarrio kann das Programm für zukünftige Käufe, Registrierungen oder Anträge ändern, aussetzen oder beenden.

Bereits wirksam erworbene Ansprüche werden nicht rückwirkend entzogen, soweit dies nicht nach geltendem Recht zulässig ist.


15. Gesetzliche Verbraucherrechte

Das Programm stellt eine zusätzliche freiwillige Leistung dar und ersetzt keine gesetzlichen Verbraucherrechte, die nach dem Recht des Kauflandes bestehen.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen mit einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift kollidieren, hat die zwingende gesetzliche Vorschrift Vorrang.


16. Personenbezogene Daten

Fenarrio verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Produktregistrierung und eines Unfallersatzantrags übermittelt werden, gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinie und den anwendbaren Datenschutzgesetzen.

Die Daten können soweit erforderlich verwendet werden für die Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Produktidentifikation, Bearbeitung von Anträgen, Überprüfung von Versicherungsleistungen, Betrugsprävention, Rückgabe des Unfallprodukts und Bereitstellung des Ersatzprodukts.


17. Kontakt

Bei Fragen oder zur Einreichung eines Antrags zum Fenarrio® 5-Jahres-Unfall-Austauschprogramm kontaktieren Sie bitte:

Fenarrio Customer Support

Website: https://fenarrio.com

E-Mail: support@fenarrio.com